Es gibt Unisex-Kleidung, Unisex-Frisuren, Unisex-Parfüms– und Unisex-Tarife in der Versicherung.
Was bedeuten Unisex-Versicherungen eigentlich?
Der Europäische Gerichtshof hat für alle Versicherungsunternehmen festgelegt, dass ab dem 21.12.2012 europaweit nur noch Unisex-Versicherungen angeboten werden dürfen. Der Faktor Geschlecht darf von diesem Zeitpunkt an bei der Berechnung von Beiträgen und Leistungen keine Rolle mehr spielen – also alles gleich für Männer und Frauen.
Bei weiteren Fragen zögern Sie nicht und nehmen Sie mit einer in Ihrer Nähe befindlichen Geschäftsstelle Kontakt auf. Diese finden Sie in Bocholt, Dingden oder Anholt.